Die selbständigen Maklerinnen und Makler der Bürogemeinschaft, werden, soweit nicht individuell etwas Anderes vereinbart wurde, auf Basis folgender Geschäftsbedingungen tätig:
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten gemäß § 652, § 653, § 654 und § 656a-c BGB.
Gesetzesänderung ab 23.12.2020:
Die neuen §§ 656a bis 656d BGB: Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser:
§ 656a BGB: Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.
§ 656b BGB: Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
§ 656c BGB:1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.
(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.
§ 656d BGB:(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
- Unsere Nachweise sowie weitergegebene Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, Empfänger und Anschrift sind mitzuteilen. Die volle Maklerprovision wird geschuldet, wenn unser Nachweis oder Informationen an Dritte weitergeleitet wurden und diese einen Vertrag schließen. Unterlassung kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Provisionspflicht besteht ebenso, wenn ein Vertrag nicht allein, sondern mit anderen geschlossen wird.
- Bereits bekannte Angebote (Vertragsgelegenheiten) müssen zurückgewiesen werden. Die nachgewiesene Vertragsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt. Quelle und Datum sind mitzuteilen.
- Provisionspflicht Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde vom Vermieter/Verkäufer andere Vertragsgelegenheiten erfährt, oder über die nachgewiesene Vertragsgelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt, oder anstatt zu kaufen mietet, oder kauft, anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung oder Veränderung des geschlossenen Vertrages eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauvertrag geschlossen wird. Provisionspflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die nachgewiesene oder vermittelte Vertragsangelegenheit (Abschluss des Hauptvertrages). Diese kann sein: Miet-, Pacht- Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder Gleichwertiges. Es kommt allein auf den Abschluss in folge unserer Tätigkeit an. Haftungsausschluss: Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Verkauf und -Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
- Wir sind für Käufer und Verkäufer tätig.
- Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Zum Schutz gegen Vermögensschäden hat die Geschäftsleitung und die selbständigen Makler eine Vermögensschadenversicherung abgeschlossen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ROOMS4 Immobilien und Projektentwicklung, Maximiliansplatz 12a in 80333 München, info@rooms4.de, FAX 089/23 23 15 63 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Formular Widerruf können Sie hier herunterladen Widerrufsformular