Wie Sie Ihr Grundstück verkaufen und eine hohe Wertschöpfung erreichen!
Eigentümer einer mit einem Altbestand bebauten oder unbebauten Liegenschaft stehen oft vor einer schwierigen Entscheidung:
Soll ich selbst in einen Neubau investieren, meinen Altbestand erweitern oder sanieren, mein Haus vermieten … oder doch die für den Verkäufer günstige Marktsituation nutzen, und mein Grundstück verkaufen?
Grundstück verkaufen und vermarkten
In dieser Situation ist es gut, wenn Sie die Kompetenz und Erfahrung von ROOMS4 nutzen und unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Denn als erfahrenes Maklerbüro in München und als seriöse Projektentwicklungsgesellschaft beraten wir unsere Kunden seit vielen Jahren bei Entscheidungen rund um ihre Immobilie sowie die Grundstücksvermarktung erfolgreich und zuverlässig. Mit uns können Sie Höchstpreise beim Verkauf Ihrer Immobilie erzielen.
Die Vermarktung von Wohnbaugrundstücken in und um München ist das Spezialgebiet unseres Mitarbeiters Roland Hofmann, das er seit vielen Jahren zuverlässig mit viel Fachkenntnis und Energie, aber auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Diskretion bearbeitet.
Dipl.-Kfm. Roland Hofmann
Grundstück verkaufen? Vorgehensweise
„Wie funktioniert Grundstücksverkauf und Projektierung?“
Bewertung der Liegenschaft
Als ersten Schritt raten wir Ihnen, Ihre Liegenschaft von uns kostenfrei bewerten zu lassen. Wesentliche Bewertungskriterien sind für uns dabei
- die Lage des Grundstücks,
- das mögliche Baurecht für einen Neubau,
- die sonstigen vorhandenen Gegebenheiten und die Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen.
Nach unserer Bewertung besprechen wir mit Ihnen unsere Einschätzung zum erzielbaren Verkaufspreis und zur weiteren Vorgehensweise.
Lösen vorhandener Problemfelder
Wenn Sie sich zu einem Verkauf Ihrer Immobilie als Baugrundstück entschließen, gibt es mehrere Problemfelder, die einen Verkauf erschweren können. Im Extremfall gibt es Hindernisse, die den Verkauf sogar verhindern oder einen wesentlichen Einfluss auf den erzielbaren Verkaufspreis haben. Hier ist es besonders wichtig,
- Ihnen bekannte Probleme bereits im Vorfeld mit uns zu besprechen,
- nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen
- und diese wenn möglich mit unserer Hilfe umzusetzen.
1. Mieter
Ihre Liegenschaft wird nicht nur von Ihnen, sondern auch von fremden Mietparteien bewohnt. Hier unterschätzen Eigentümer oft, wie schwierig es vor allem nach langen problemfreien Mietjahren ist, das Mietverhältnis auflösen zu können.
Als nicht direkt betroffene Partei gelingt es uns, zwischen den Mietparteien zu vermitteln. Wir verhandeln einen für beide Parteien akzeptablen Aufhebungsvertrag aus, der das Mietverhältnis beendet.
Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, besprechen wir mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Mietrecht, welche rechtlichen Schritte es gibt, eine Beendigung des Mietverhältnisses doch zu erreichen.
2. Eintragungen ins Grundbuch
In Abteilung II des Grundbuchs können Lasten und Beschränkungen eingetragen sein, die eine wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks durch den neuen Eigentümer einschränken. Dinglich gesicherte Rechte Dritter sind unter Umständen bereits seit Jahrzenten eingetragen. Hier ist zu prüfen, ob Rechte Dritter noch gültig sind oder zur Löschung vorbereitet werden können. Wir beschaffen über ein Notariat die im Grundbuch erwähnten Bewilligungsurkunden und prüfen, ob diese Inhalte Einfluss auf den Wert oder die Bebaubarkeit haben. Löschungsbewilligungen für ältere im Grundbuch eingetragener Grundschulden oder Buchgrundschulden nicht mehr aktiver Bank- oder Bauspargesellschaften sind oft schwer zu beschaffen.
Hier sorgen wir dafür, dass die entsprechenden Dokumente vorliegen und besprechen mit unseren Juristen oder dem Notar, ob und gegebenenfalls wie eine Löschung dieser Rechte erreicht werden kann.
Da gerade die Beschaffung von Dokumenten und Löschungsbewilligungen viel Zeit in Anspruch nehmen kann, beginnen wir sofort mit Auftragsbeginn damit. Nur so ist sichergestellt, dass zum Notartermin alle entsprechenden Unterlagen vorliegen.
3. Baurecht
Die Bebauung eines Grundstücks ist entweder durch die Festsetzungen des für dieses Gebiet geltenden Bebauungsplans geregelt oder richtet sich nach der umliegenden Bebauung gemäß § 34 BauGB.
Der Wert eines Baugrundstückes resultiert immer aus seiner Bebaubarkeit.
Wenn ein Bebauungsplan vorliegt, können wir das Baurecht in der Regel schnell und problemlos klären und beurteilen. Wesentlich schwieriger ist dies, wenn die umliegende Bebauung Maßstab für das Baurecht ist. Hier kann es mit der Baubehörde zu Meinungsverschiedenheiten und unüberbrückbaren Unstimmigkeiten kommen.
Hier arbeiten wir mit einem auf Baurechtsoptimierung spezialisierten Architekten zusammen, der die notwendigen Gespräche mit den Bauämtern führt und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Ist dies nicht möglich, kann eine Klärung nur durch die Beantragung eines rechtlich verbindlichen Bauvorbescheids herbeigeführt werden.
Ein Bauvorbescheid ist mit Zeit und Kosten verbunden. Aber eine solche Vorgehensweise ist in aussichtsreichen Fällen ratsam. Beim Verkauf mit Vorbescheid kann dann ein höherer Preis als bei einem unsicheren Baurecht erzielt werden. Dies ist bei einem Verkauf an einen Eigennutzer und besonders für die finanzierende Bank des Käufers von Bedeutung.
4. Erben- und Eigentümergemeinschaften
Immobilienbesitz von Erben- oder Eigentümergemeinschaften kann mit einer emotionalen Vorgeschichte verbunden sein, die oftmals Grundlage für spätere Streitereien ist.
In einer solchen Gemeinschaft, die im Regelfall aus 2 bis zu 14 Personen besteht, prallen oft unterschiedliche Interessen aufeinander. Die sogenannte Erbauseinandersetzung oder die Auflösung der Gemeinschaft ist der erste Schritt für die Gemeinschaft und findet vor der eigentlichen Beurkunung statt.
Unstimmigkeiten können im worst case zum Antrag auf Teilversteigerungen eines Mitgliedes der Erbengemeinschaft führen. Unser Ziel ist es daher, immer die für einen Immobilienverkauf notwendige Einstimmigkeit mit allen am Verkauf Beteiligten zu erreichen. Das ist oft sehr schwierig, da Erben in der Regel stark emotional besetzt ist.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Erben- oder Eigentümergemeinschaften und arbeiten auch auf diesem Gebiet mit kompetenten Rechtsanwälten und Sachverständigen für die Immobilienwertermittlung zusammen. Gerade wenn die Situation unter den Beteiligten verfahren ist, stellt der Verkauf für eine Eigentümergemeinschaft die beste Lösung dar. Denn dann kann jedes Mitglied über seinen Anteil verfügen und sich seine persönlichen Wünsche erfüllen.
Sie sehen, wie wichtig es ist, alle diese Probleme offen zu legen und einer Lösung zuzuführen. So machen wir mit Ihnen zusammen Ihre Liegenschaft fit für den Verkauf. Nur so erreichen Sie die größtmögliche Wertschöpfung Ihres Grundstückes. Erst danach kann der eigentliche Verkaufsvorgang beginnen!
Königsweg − die Projektierung
Nach unserer fundierten Grundlagenermittlung erstellen wir ein aussagekräftiges Exposé und bieten Ihr Grundstück je nach Bebaubarkeit Bauträgern, Investoren oder privaten Bauherren zum Verkauf an. Grundstücke in begehrten Lagen bieten wir im Secret Sale an gelistete Kunden an.
Mit dieser Vorgehensweise können wir mit den Interessenten konstruktiv verhandeln und Ihre Preisvorstellung durchsetzen.
Der Königsweg für uns als Projektentwicklungsgesellschaft ist allerdings, wenn wir Ihr Grundstück projektiert verkaufen. Hier erstellt unser Architekt auf Grund des ermittelten Baurechts eine eingabefähige Vorplanung für eine wirtschaftliche Wohnbebauung. Ein von uns beauftragtes Bauunternehmen ermittelt die Kosten für die schlüsselfertige Erstellung der Häuser.
Das Grundstück wird in mehrere Parzellen geteilt, und wir bieten die geplanten Häuser privaten Interessenten komplett beplant einschließlich des jeweiligen Grundstücksanteils an. Das bedeutet zwar Mehraufwand, hat aber Vorteile für den Käufer. Dieser weiß, was er auf seinem Grundstücksteil zu welchem Preis bauen kann. Der Verkäufer kann auf diese Weise den besten Preis erzielen. Der Grundstücksverkauf erfolgt dabei an mehrere Käufer komplett in einem Notartermin.
Professionelle Grundstücksvermarktung
Bei beiden Verkaufsmöglichkeiten arbeiten wir mit einer seit Jahren erprobten Vermarktungsstrategie. Neben der üblichen Veröffentlichung der Exposés in verschiedenen Internetportalen und auf unser Webseite haben wir eine umfangreiche Interessentenkartei. So können wir Ihr Grundstück gezielt anbieten. Anzeigen in Printmedien und Stadtportalen, Flyer- und Kartenaktionen, Banner am Objekt – das sind für uns weitere Möglichkeiten, den Verkauf anzukurbeln.
Wir begleiten Sie auf dem Weg, Ihr Grundstück erfolgreich zu verkaufen – von der ersten Wertermittlung bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Dabei entstehen Ihnen als Verkäufer für unsere Planungsleistungen in der Regel keine Kosten.
Die notwendigen Besichtigungen und Verkaufsgespräche führen wir selbständig durch. Wir informieren Sie laufend über den Stand der Verhandlungen. Schließlich erarbeiten wir in Verbindung mit dem beauftragten Notariat den Entwurf des notariellen Kaufvertrags, den wir Ihnen zur Überprüfung vorlegen.
Kostenlose Wertermittlung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
ROOMS4 | Immobilienmakler und Projektentwicklung
Dipl.-Kfm. Roland Hofmann
Maximiliansplatz 12 a
80333 München
Tel: 0176 / 21 11 94 09
Mail: r.hofmann@rooms4.de