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Hauskauf- Die Pflichten des Käufers

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Hauskauf –
Die Pflichten des Käufers

Top aktuell: Der Codex Hammurabi

Der Käufer eines Hauses tritt „mit Übergang von Besitz und Lasten“ des mit dem Kaufgegenstand verbundenen Verpflichtungen ein. Der Besitz einer Immobilie bringt danach auch Lasten mit sich. Diese sind vielfältig und beginnen sogar schon vor Besitzübergang mit der Zahlung der Grunderwerbskosten für den Kaufgegenstand.

Lasten sind vielfältiger Natur können sich aus öffentlichen Abgaben, aus dem Eintritt in die Gesellschaft der Wohnungseigentümer und aus Dienstbarkeiten im Grundbuch oder einem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch ergeben.

Pflichten beim Hauskauf gab es schon 1750 v.Chr.

König Hammurabi war ein kluger Herrscher und legte genaue Regeln zwischen Bauherren und Immobilienbesitzer fest. Der in Keilschrift verfasste Codex ist wohl die erste bekannte Aufzeichnung mit denen Regeln zum Immobilienbesitz festgelegt worden sind.

Die Ausführungen machen deutlich wie kostbar Besitz auch zu dieser Zeit bereits war und welch drastische aber damals wohl als gerecht empfundene Strafen dafür erlassen wurden.

  • §229

    Wenn ein Baumeister für jemanden ein Haus errichtet, dessen Konstruktion nicht fest genug ist, so dass das Haus einstürzt und den Tod des Bauherrn verursacht, so soll dieser Baumeister getötet werden.

  • §230

    Wenn der Einsturz den Tod des Sohnes des Bauherrn zur Folge hat, so soll der Sohn des Baumeisters getötet werden.

  • §231

    Hat der Einsturz den Tod eines Sklaven des Bauherrn zur Folge, so soll der Baumeister dem Bauherrn einen gleichwertigen Sklaven zur Verfügung stellen.

  • §232

    Wenn durch den Einsturz Eigentum beschädigt wird, so ist der Baumeister verpflichtet, das wiederherzustellen, was zerstört wurde. Da der Einsturz durch eine schlechte Konstruktion verursacht wurde, soll der Baumeister diese auf eigene Kosten wiederherstellen.

  • §233

    Wenn ein Baumeister jemandem ein Haus erstellt hat und das Werk fehlerhaft ist, so dass eine Wand einstürzt, so soll der Baumeister auf eigene Kosten die Wand verstärkt errichten.

Hauskauf Pflichten Käufer - ROOMS4 Immobilienmakler München

Pflichten vor dem Hauskauf

Mit dem Kauf einer Immobilie muss sich der Käufer eine Reihe von Themen und Pflichten beschäftigen. Wir begleiten diesen Vorgang mit dem nötigen Sachverstand, können Ihnen Kontakte zu den entsprechenden Dienstleistern aus dem Bereich Rechtsanwalt für Erb- und Familienrecht und Steuerberater empfehlen.

Beim Verkauf von Kapitalanlage-Objekten im Bereich Wohn- und Geschäftshaus oder Gewerbeimmobilie werden unsererseits bereits Fragen abgeklärt die bei der Prüfung des Kaufinteressenten im Rahmen einer Due Diligence durch den damit beauftragten Rechtsanwalt auftreten können. Wir wollen daher an dieser Stelle das Wort Lasten durch Verpflichtungen ersetzen.

Der Kauf einer Immobilie bringt Verpflichtungen mit sich. Sie sind bei einem professionell vorbereiteten Besitzwechsel aber angenehmer Natur und wecken bald den Besitzerstolz des neuen Eigentümers.

Von Seiten des Verkäufers ist es wichtig, dass keine bekannten Mängel oder sonstige Nachteile verschwiegen werden, die ihn später in die Haftung nehmen könnten.
Im Rahmen unserer Wertermittlung prüfen wir die Immobilie sorgfältig.

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